Transportschaden

Wurde Ihre Sendung beschädigt oder fehlen Teile?

Hier finden Sie wichtige Informationen über die weitere Vorgehensweise.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Meldefristen.

Unser Service-Team hilft Ihnen gerne dabei, Ihren Schaden zu melden:

 

Service-Hotline 01806 900 800


Bitte geben Sie immer die neunstellige TNT-Frachtbriefnummer an, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.

Wir kümmern uns um den Rest

Bitte beachten Sie:

  • Bei Schäden über 5.000,- EUR muss zur Beweissicherung zunächst eine Abstimmung mit der TNT-Versicherungsabteilung erfolgen. Ihnen wird dann zeitnah mitgeteilt, ob eine Begutachtung der Sendung durch einen unabhängigen Havariekommissar notwendig wird. Bis zum Zeitpunkt unserer Entscheidung bewahren Sie bitte die Sendung inklusive der Verpackung auf.
  • Die Bearbeitung Ihrer Schadensanzeige kann einige Tage in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir nehmen zur weiteren Bearbeitung automatisch Kontakt mit Ihnen auf.
  • Sofern Frachtkosten reklamiert werden, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner, da Frachtkosten keine Schadensart im Sinne des Gesetzes sind.
  • Für Rückholungen/Ersatzlieferungen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundendienst.

Schriftliche Anfragen zur Schadensbearbeitung können Sie zusammen mit einem Hinweis auf Ihre TNT-Frachtbriefnummer senden an:

TNT Express GmbH
Versicherungsabteilung
Haberstraße 2
53842 Troisdorf

oder
E-Mail an DEClaims@tnt.de

Meldefristen für Transportschäden

Grundlage für die gesetzlichen Meldefristen sind folgende Gesetze bzw. internationale Abkommen:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Convention relative au contrat de transport international de merchandises par rout (CMR)
  • Übereinkommen vom 18.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen = MÜ)
  • Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen = WA)

Nationale Sendung

(gemäß § 438 HGB)

Schadenart
äusserlich erkennbarer Schaden
äusserlich nicht erkennbarer Schaden
Beschädigung
sofort*
7 Tage **
Verlust
1 Jahr
1 Jahr
Verspätete Ablieferung
21 Tage
21 Tage

Nationale Sendung

(gemäß § 438 HGB)

Schadenart
Beschädigung
Verlust
Verspätete Ablieferung
äusserlich erkennbarer Schaden
sofort*
1 Jahr
21 Tage
äusserlich nicht erkennbarer Schaden
7 Tage **
1 Jahr
21 Tage

Internationale Sendung - Strassentransport

(gemäß Art. 30 CMR)

Schadenart
äusserlich erkennbarer Schaden
äusserlich nicht erkennbarer Schaden
Beschädigung
sofort*
7 Tage **
Verlust
1 Jahr
1 Jahr
Verspätete Ablieferung
21 Tage
21 Tage

Internationale Sendung - Strassentransport

(gemäß Art. 30 CMR)

Schadenart
Beschädigung
Verlust
Verspätete Ablieferung
äusserlich erkennbarer Schaden
sofort*
1 Jahr
21 Tage
äusserlich nicht erkennbarer Schaden
7 Tage **
1 Jahr
21 Tage

Internationale Sendung - Lufttransport

(gemäß Art. 31 MÜ bez. Art. 26 WA)

Schadenart
äusserlich erkennbarer Schaden
äusserlich nicht erkennbarer Schaden
Beschädigung
sofort*
14 Tage **
Verlust
1 Jahr
1 Jahr
Verspätete Ablieferung
21 Tage
21 Tage

Internationale Sendung - Lufttransport

(gemäß Art. 31 MÜ bez. Art. 26 WA)

Schadenart
Beschädigung
Verlust
Verspätete Ablieferung
äusserlich erkennbarer Schaden
sofort*
1 Jahr
21 Tage
äusserlich nicht erkennbarer Schaden
14 Tage **
1 Jahr
21 Tage

* d.h. muss auf dem Abliefernachweis vermerkt werden
** alle übrigen Fristen gelten ab Ablieferung

Alle Fristen finden Sie hier als PDF auf einen Blick.  


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